ab 19.3.22:Schleswig-Holstein hebt „fast alle“ Corona-Regeln auf
Erleichterungen ab Sonnabend Ab dem 19. März entfällt die Testpflicht (3G-Regel) in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Ausgenommen davon sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas und Schulen, hier muss weiterhin getestet werden. In den Kindertagesstätten bleibt es bei der sogenannten Umfeld-Testung, bei der sich ein Elternteil dreimal pro Woche auf das Coronavirus testen muss. Das Land wird dafür weiterhin kostenfrei Antigen-Schnelltests zur Verfügung stellen. In den Schulen sollen ab der kommenden Woche freiwillige Tests gemacht werden können. „Die Rücknahme der Einschränkungen…